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Kunst am Bau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Diese Verpflichtung ist beim Bund und den Ländern in entsprechenden Regelungen festgeschrieben. Einige bedeutende Städte wie beispielsweise München (Programm Quivid) oder Dresden haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen.
Auszüge aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen zum Thema: Bauwerkskosten Richtsätze
über 250 000 EUR bis 1 000 000 EUR - 2,0 v. H.
über 1 000 000 EUR bis 2 500 000 EUR - 1,5 v. H.,
jedoch mindestens 20 000 EUR über 2 500 000 EUR - 1,0 v. H.,
jedoch mindestens 40 000 EUR und höchstens 250 000 EUR
Die vorgenannten Richtsätze können in begründeten Fällen bis zu 25 v. H. über- oder unterschritten werden. Zur Beauftragung von künstlerischen Ausgestaltungen sind Wettbewerbe durchzuführen, wenn die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die zu fördernde Hochbaumaßnahme mehr als 2 500 000 EUR betragen.
In den übrigen Fällen ist die freihändige Vergabe zulässig. Zur Abgabe von künstlerisch qualifizierten Entwürfen sollen bildende Künstlerinnen und Künstler, aber auch Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aufgefordert werden.


Aus Wikipedia: Unabhängig von dieser öffentlichen Zielsetzung fühlen sich auch manche private Bauherren der Kunst am Bau verpflichtet und realisieren entsprechende Projekte in und an ihren Verwaltungs- oder Geschäftsbauten; zu nennen sind beispielsweise die Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) mit ihrem Verwaltungsbau in Hannover, die Allianz AG mit den Treptowers in Berlin oder etwa mfi Management für Immobilien AG in Essen mit seinen zahlreichen Einkaufszentren. Die Kunst am Bau ist dauerhaft fest innen oder außen mit dem Bauwerk verbunden oder befindet sich im Freiraum auf dem dazu-gehörigen Grundstück. Ausnahmsweise kann sich Kunst am Bau auch im öffentlichen Raum im Umfeld des betreffenden Bauwerks befinden. Insofern besteht eine gewisse Schnittmenge zur Kunst im öffentlichen Raum. An sich lassen sich diese beiden Arten der öffentlich sichtbaren Kunst sehr genau differenzieren, teils sind die Übergänge jedoch fließend, da der Betrachter eine Zuordnung kaum vornehmen kann. Teilweise werden die beiden Begriffe auch synonym gebraucht. Zur Ermittlung des zu beauftragenden Künstlers schreibt z.B. das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung offene oder nicht offene Wettbewerbe aus!

Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstler/-gruppen mit deutscher Staatsangehörigkeit und/oder einem Wohnsitz in Deutschland wie auch, nach der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums, Kunsthandwerker/Innen.


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© Jutta Reiss 2006